
Wer neue Mieter sucht, sollte kein finanzielles Risiko eingehen.
Was ist die Haus & Grund Solvenz Prüfung?
Mit der Haus & Grund Solvenz Prüfung erfahren Sie, ob über Ihren zukünftigen Geschäftspartner - also den Mietinteressenten - Negativinformationen zum Zahlungsverhalten bei unserer Auskunfts-Partnerin, der Fa. BÜRGEL (Bürgel Bonn GmbH) vorliegen. Sie können so z. B. in Erfahrung bringen, ob gegen den entsprechenden Mieter bereits ein Mahnverfahren läuft oder er sich gar in einem Insolvenzverfahren befindet. Bevor Sie ein also ein wirtschaftliches Risiko eingehen, sollten Sie sich Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit Ihres zukünftigen Mieters verschaffen.
Wie nutzen Sie die Haus & Grund Solvenz Prüfung?
Sie sind Mitglied im Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V. und möchten mit einem Mietinteressenten einen Mietvertrag abschließen. Eine positive Bonitätsauskunft über den Mietinteressenten ist für Sie letzte Voraussetzung zum Abschluss des Mietvertrages. Dann haben Sie ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Fordern Sie die Abrufunterlagen bei uns an. Diese stehen hier zum kostenlosen Download bereit. Auch per Fax können Sie die erforderlichen Formulare erhalten. Die ausgefüllten Unterlagen schicken Sie uns anschließend, z. B. per Fax oder E-Mail, wieder zu. Sie erhalten dann von uns in aller Regel binnen eines Arbeitstages die gewünschte Bonitätsauskunft zu Ihrem Mietinteressenten.
Kosten
Die Kosten belaufen sich auf 23,80 € pro Auskunft über einen Mietinteressenten.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Einholung der Bonitätsauskunft mit der Haus & Grund Solvenz Prüfung setzt voraus, dass auf Seiten des Teilnehmers ein "berechtigtes Interesse" im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie beabsichtigen, einen Mietvertrag mit einem Mieter abzuschliessen, da dieser dieser Vertrag mit einem permanenten kreditorischen Risiko für Sie verbunden ist.
Die Einholung von Bonitätsauskünften von potentiellen Geschäftspartnern, zu denen (noch) keine (aktuelle) Geschäftsbeziehung besteht, wäre hingegen unzulässig und ist gemäß BDSG strafbewehrt. Hierzu zählen z.B. (bloße) Interessenten, potentielle Geschäftspartner die in Form einer Mailingaktion beworben werden sollen oder frühere bzw. inaktive Kunden.
Antragsformular Solvenz Prüfung