
Wer neue Mieter sucht, sollte kein finanzielles Risiko eingehen.
Die Zahlen nehmen alarmierende Dimensionen an, die Aufklärungsquote bleibt unvorstellbar gering. So werden z. B. für das Bundesland Nordrhein-Westfalen 52.794 Einbrüche im Jahr 2014 und - dramatisch zunehmend - 62.262 Einbruchsfälle im Jahr 2015 genannt. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 18%! Insgesamt wurde landesweit davon nur jeder siebte Fall aufgeklärt!
Bundesweit zeigt sich die Kriminalitätsrate bei den Einbruchsdelikten ebenso alarmierend. Im Jahr 2013 kam es zu 149.500 versuchten und vollenden Einbruchsdelikten, das Jahr 2014 schlägt mit 152.123 Straftaten zu Buche, und im Jahr 2015 sind 167.136 Fälle zu beklagen.
Einbruchschutz in technischer, elektronischer, aber auch in soziologischer Hinsicht (Vorsicht: wachsamer Nachbar!) ist deshalb mehr denn je geboten. Die Palette reicht von Sicherheitstüren und Sicherheitsfenstern mit entsprechenden Schlössern und Beschlägen über Alarmanlagen - mit Aufschaltung zu einer Wach- und Schließgesellschaft, einem Alarm-Center eines Versicherers oder der Polizei - bis hin zu Videoanlagen und jeder anderen einbruchshemmenden Haustechnik. Die Broschüre zeigt rechtliche Aspekte des Einbruchschutzes in Mehrfamilienhäusern sowie auf Grundstücken und fächert das Thema auf in versicherungsrechtliche, mietrechtliche, wohnungseigentumsrechtliche und nachbarrechtliche Betrachtungen einschließlich steuerlicher Hinweise. Technische Anregungen und Strategien zur Einbruchsverhütung sowie zum Erkennen vorhandener Einbruchgefahren runden die Darstellung ab.
Die Broschüre ist für Vermieter, Haus- und Wohnungseigentümer, Beiräte, WEG-Verwalter, Gerichte und für alle rechtsberatenden Berufe gemacht.
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